Provenienzprinzip oder Provenienzmethode?
Ist alles, was wir landläufig mit dem Provenienzprinzip begründen, auch wirklich vom Provenienzprinzip gedeckt? Oder müssen wir zwischen einer Provenienzmethode, die einem höherrangigen Prinzip dient, und einem Provenienzprinzip unterscheiden? Welche anderen Prinzipien kennt das Archivwesen? Ein wichtiges ist das Nutzungsprinzip. Archive werden unterhalten, um Nutzerinnen und Nutzern Zugang zu gewähren. Noch eines ist das Authentizitätsprinzip. Ist das Archivgut nicht mehr echt oder unvollständig, stehen wir gegenüber einer kritischen Öffentlichkeit mit leeren Händen da. Und weil wir Teil des sozialen Rechtsstaats sind, halten wir aus Überzeugung auch das Wirtschaftlichkeitsprinzip ein. Das Provenienzprinzip ist in unserer Zunft so berühmt, weil wir besonders stolz darauf sind, denn wir haben es selbst im 19. Jahrhundert erfunden. Es besagt, dass Unterlagen so weit wie möglich nach Entstehungszusammenhängen geordnet und abgegrenzt sein sollten (Terminologie auf Archivschule.de).
Es entstand im Lauf des 19. Jahrhunderts im Lauf eines über sechzigjährigen Lernprozesses, weil es letztlich Wirtschaftlichkeit und Nutzungsorientierung am besten in Einklang brachte. Mit dem Provenienzprinzip begründet wurde in der Papierwelt das fortlaufende Nummerieren aller Archivalieneinheiten eines Bestands über Zugangsgrenzen hinweg. Oder das Aufteilen und Zuordnen eines Zugangs, der mehrere Behörden umfasst, auf die einzelnen Behörden. Das Prinzip hatte immer Grenzen, zum Beispiel im Belegenheitsprinzip. War eine Einheitsbehörde überregional mit Außen- oder Zweigstellen vertreten, so wurden diese als Provenienzen nach “Belegenheit” verschiedenen Staatsarchiven zugewiesen, und möge die Behörde auch noch so zentral organisiert gewesen sein. Der Transport der Unterlagen aller Zollämter eines großen Königreichs an einen zentralen Ort – ein verwegener Gedanke. Es leuchtet ein, dass das Wirtschaftlichkeits- und das Nutzungsprinzip hier das Provenienzprinzip verdrängen konnten. Natürlich nicht immer, denn wie wir wissen, transportieren alle Bundeswehrstellen ihr Archivgut an den Bundesarchiv-Standort Freiburg im Breisgau. Das Provenienzprinzip wirkte sich auf die Organisation des Lesesaals aus. Die beliebten Forschungsgegenstände (Themen, Orte, Personen) waren fortan über die Findmittel der betreffenden Behörden verstreut anzutreffen, und zwar in den Registern und der Klassifikation. Seit 20 Jahren bringen wir immer größere Teile der Findmittel in Datenbanken unter, so dass inzwischen nicht nur kundige Archivarinnen, sondern auch Nutzende ohne Vorkenntnisse Themen, Orte und Personen provenienzübergreifend recherchieren können.
Es folgt ein Gedankenspiel. Eine in mehrere Bezirke unterteilte Archivverwaltung eines Landes bekommt E-Akten angeboten. Sie kommen von einer zentralen Stelle, übergreifend für alle Behörden des Landes. Ist es nun eine gute Idee, aus Prinzip die Akten, sobald sie die Schwelle des Archivs erreicht haben, nach dem Zuschnitt der Bezirke und nach Behörden aufzuteilen? Vermutlich nicht, sondern die Frage ist für die Prozesse Bewertung, Übernahme, Erschließung jeweils getrennt zu beantworten. Das Provenienzprinzip wird nun eher zur Provenienzmethode. Diese hat großen Sinn beim Bewerten, denn die im Bezirk zuständigen Archivare kennen sich nun mal vor Ort am besten aus. Beim Übernehmen und Erschließen ist der Sinn der Provenienzmethode geringer, wenn die Archivverwaltung ein zentrales digitales Archiv und eine zentrale Erschließungsdatenbank unterhält, denn alle Prozesse müssten mehrmals eingerichtet und betreut werden, obwohl sie in technischer Hinsicht völlig gleich ablaufen. Es entstünde so ein Sammelbestand, der die E-Akten aller Abteilungen beinhaltet. Damit die Nutzung nicht leidet, hätte die Archivverwaltung einige Aufgaben für das Fachinformationssystem: Es bräuchte Deskriptoren, die die Provenienz der E-Akten aus den verschiedenen Behörden deutlich wiedergeben. Die Suchfunktion des Findmittelkatalogs müsste, wenn jemand Akten der Behörde X sucht, zuverlässig nicht nur zur den Provenienzbeständen, sondern auch zu entsprechenden Treffern im Sammelbestand führen. Unter diesen Bedingungen wäre Provenienz weiter erkennbar, aber nicht mehr bestimmend für die Darbietungsform der Metadaten. Die Suchfunktion des Archivportal-D https://www.archivportal-d.de/objekte?rows=20 geht schon in diese Richtung.
Fazit: Vermutlich ist das Provenienzprinzip nur insofern ein Prinzip, als die Herkunft eines Archivobjekts im Dienste der Authentizität feststehen muss. Andernorts im Archivwesen steht der Begriff oft nur für eine bewährte Methode, um höherrangige Prinzipien wie Nutzungsfreundlichkeit, Authentizität und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Eventuell ist es für uns Zeit, diese künftig mehr zu berücksichtigen und in einem gut durchdachten Prozess solche Provenienzmethoden zu überdenken. Dieser Text war nur ein kurzes Gedankenspiel ohne Literaturrecherche. Vielleicht gibt es auch anderweitig ähnliche Überlegungen und ändert sich irgendwann die Definition der Archivschule? Gern höre ich dazu Meinungen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
knaumann (3. März 2021). Provenienzprinzip oder Provenienzmethode? Archive 2.0. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ckk1
Danke, Christian, ganz richtig. Mir geht es verkürzt nur darum: muss das Archivgut einer Provenienz stets nebeneinander liegen oder genügt es künftig mehr und mehr, wenn es nebeneinander dargestellt werden kann (wie z.B. in einem Metakatalog).
Viele Informationen gehören zusammen, weil sie gemeinsam und von einer Stelle aufgezeichnet wurden. Das Provenienzprinzip soll sicherstellen, dass diese Informationen auch in den Findmitteln und letztlich in den Archivalien nebeneinander liegen bzw. dargestellt werden und daher gefunden werden können. Das Provenienzprinzip erhält somit die Kontexte, indem es zusammengehörige Informationen so ablegt, dass von der einen Information ausgehend die andere gefunden werden kann.