Betreiber nuklearer Endlager als neue Partner der Archive?
“Daten und Dokumente, die für die End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind oder werden können (Speicherdaten), werden vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung dauerhaft gespeichert.” So steht es seit 2017 in § 38 Standortauswahlgesetz des Bundes. Mit einer zugehörigen Rechtsverordnung, die im Jahr 2023 erlassen werden soll, entsteht derzeit unter Leitung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eine dauerhaft finanzierte Infrastruktur, die sich diesem Auftrag widmen wird.
Die Bundesrepublik ist mit dieser Aufgabe nicht allein. Wie das BASE in einer sehr instruktiven Veranstaltung am 18. Januar darstellte, sucht die Nuklearindustrie seit einigen Jahrzehnten nach Wegen, ihre nach menschlichen Maßstäben endlose Aufgabe anzugehen. Die Nuclear Energy Agency (NEA), ein Zweig der OECD (Organisation für Economic Cooperation and Development), hat kürzlich den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Knowledge and Memory (RK&M) Across Generations herausgegeben (https://www.oecd-nea.org/jcms/pl_15088/preservation-of-records-knowledge-and-memory-across-generations-final-report).
21 Organisationen aus 14 Ländern widmeten sich der Frage, wie fundiertes Wissen über nukleare Endlager bestmöglich über 30 Generationen und mehr weitergereicht werden kann.
Das BASE setzt derzeit ein Forschungsvorhaben zur Langzeitaufbewahrung von Papier und digitalen Objekten auf. Ein digitales Langzeitarchiv soll aufgebaut werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
knaumann (19. Januar 2023). Betreiber nuklearer Endlager als neue Partner der Archive? Archive 2.0. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cklg
Interessant wäre ja, wie das Bundesarchiv zu einem neuen staatlichen Archiv neben sich steht – de facto ist das beim BASE nun so. Hierbei handelt es sich natürlich auch um eine*n Partner*in.
Das sind laufende Unterlagen, solange die Endlager betrieben werden, d.h. es handelt sich nicht um Archivgut, sondern um Unterlagen sui generis, die über einen sehr langen Zeitraum für Verwaltungs- und Betriebszwecke benutzbar gehalten werden müssen. Das geht bei digitalen Unterlagen nur mit den Methoden der digitalen Langzeitarchivierung, auch wenn das kein Archivgut ist.