Eine Website für alle!
Die meisten Archivbesuche beginnen nicht vor Ort, sondern im Internet. Doch nicht jeder Mensch kann Websites gleichermaßen nutzen. Dazu müssen diese barrierefrei oder zumindest barrierearm sein. Wie können Sie Ihre Website und damit den Zugang zu Ihrem Archiv für alle offener gestalten?
Barrierefreier Webauftritt leicht gemacht
Die Website eines Archivs ist mehr als seine digitale Visitenkarte. Die überwiegende Mehrheit der Nutzenden informiert sich zuerst dort über das Archiv und dessen Archivalien. Eine barrierefrei Website macht das Archiv letztlich allen Menschen zugänglich. Teilweise ist sie sogar gesetzlich bereits vorgeschrieben. Und Barrierefreiheit ist gar nicht so schwer umzusetzen.
In unserem Beitrag bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema barrierefreie Website und am Ende noch viele praktische Links. In den folgenden Monaten werden weitere vertiefende Einblicke in das Thema barrierefreie Website in diesem Blog veröffentlicht. Und für alle diejenigen, die zum Deutschen Archivtag nach Bielefeld kommen: Am Dienstag, den 26. September, gibt es dort direkt zum Auftakt eine Fishbowl-Diskussion zum Thema “Barrierefreiheit in Archiven”. Dort wird sicherlich auch noch der eine oder andere praktische Hinweis zur digitalen Barrierefreiheit folgen.
Also, los geht’s auf dem Weg zur barrierefreien Website!
Wozu eine barrierefreie Website?
Ein barrierefreier Internetauftritt ist für Archive kein Luxus, sondern gesetzlich verankert und vor allem – er ist für alle von Vorteil. Eine intuitive Bedienoberfläche mit einfacher Navigation und Rechercheoptionen hilft nicht nur Menschen mit einer geistigen Behinderung, sondern auch Erstnutzenden, die sich mit Archiven und archivischen Websites noch nicht auskennen. Komplexe historische Inhalte in leichter Sprache zu formulieren ist nicht immer einfach, eröffnet jedoch mehr Menschen den Zugang zur Geschichte. Archive können so ihren elitären Ruf zugunsten eines Daseins für eine breite Öffentlichkeit verändern. Eine positive und zeitgemäße Präsentation von Archiven in der Öffentlichkeit dürfte auf potenzielle Nutzende einladend wirken. Und nicht zuletzt kann ein barrierefreier Webauftritt bauliche Barrieren im Archivgebäude kompensieren, weil der Archivbesuch gut geplant werden kann oder das Archiv dank Digitalisaten möglicherweise gar nicht besucht werden muss. Ein barrierefreies digitales Angebot dient damit letztlich allen Nutzenden und auch den Mitarbeitenden in den Archiven.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet die Zugänglichkeit
in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
§ 4 Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG)
Für die digitale Welt heißt dies, dass alle Menschen, unabhängig von ihren visuellen, akustischen, geistigen und motorischen Gegebenheiten, die Websites selbständig nutzen und sich die von ihnen gewünschten Informationen aneignen können. Da die individuellen Bedingungen von Menschen naturgemäß vielfältig sind, müssen für digitale Barrierefreiheit auch vielfältige Maßnahmen getroffen werden.
Die Grundlagen für die Mindeststandards einer barrierefreien Website finden sich in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sowie der EU-Norm 301549, auf die auch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz verweist. Für Deutschland sind sie in der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung BITV 2.0 spezifiziert. Für viele Archive, vor allem staatliche, ist ein barrierefreier Internetauftritt auch bereits Pflicht.
Folgende Aspekte sollte eine barrierefreie Website auf jeden Fall aufweisen:
- Struktur: Strukturelemente wie z. B. Überschriften sollten verwendet werden, um eine einfache Navigation und bessere Übersichtlichkeit zu ermöglichen
- Bedienflächen: Möglichst große Schaltflächen und Links ermöglichen es, diese auch mit der Hand oder der Maus problemlos auszuwählen – und das nicht nur für Menschen mit Koordinierungsproblemen
- Visuell: Kontrastreiches Design und veränderbare Schriftgröße sowie Schriftart sind wichtige Aspekte für Menschen mit visuellen Einschränkungen
- Bilder: Textalternativen zu Grafiken, Fotos und sonstigen graphischen Darstellungen ermöglichen auch Menschen mit visuellen Einschränkungen ein Verständnis
- Videos: Textalternativen und Audiodeskription ermöglichen visuell und auditiv eingeschränkten Menschen den Zugang auch zu diesen Inhalten der Website
- Inhalte: Inhalte sollten auch für assistive Technologien, wie Screen- und Webreader oder Mechanismen alternativer Navigation, interpretierbar sein
- Leichte Sprache: Kurze Sätze, ein einfacher Satzbau und der Verzicht auf Fremdwörter ermöglicht nicht nur geistig eingeschränkten Menschen, sondern allen Nutzenden ein gutes Verständnis komplexer Inhalte
Wo finde ich Hilfe?
Diese Anforderungen sind komplex und es ist uns durchaus bewusst, dass nicht alle Mitarbeitenden von Archiven selbst eine Website so umgestalten können, dass sie barrierefrei oder doch zumindest barrierearm ist. Das ist aber kein Grund zur Sorge, denn es gibt Menschen und Organisationen, die Archive bei dieser Aufgabe unterstützen können.
Hilfreiche Websites für die Gestaltung einer barrierefreien Internetpräsenz
Viele Internetseiten bieten Ratgeber und Unterstützung für die Gestaltung barrierefreier Internetseiten an. Wir haben hier für Sie einige seriöse Angebote zusammengestellt.
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Home/home_node.html
- Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung des Bundes: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/startseite/startseite-node.html
- Gebärdensprache: https://www.interaktive-technologien.de/projekte/avasag
- Inklusives Kommunikationsdesign, ein Angebot des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes: https://www.leserlich.info/
- Ratgeber leichte Sprache des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/UN_BRK/LS_EinRatgeber.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Testen von digitaler Barrierefreiheit
Vielleicht ist die eigene Internetpräsenz ja sogar schon barrierefrei? Es gibt im Internet eine Reihe von Online-Tests, die die eigene Website prüfen und Verbesserungspotentiale aufzeigen.
- Stiftung barrierefrei kommunizieren: https://www.stiftung-barrierefrei-kommunizieren.de/unsere-arbeit/schnelltest/
- Einen sensibilisierenden Überblick und schnelle Tests bietet: https://bik-fuer-alle.de/easy-checks.html
- Kostenlose Toolbox für digitale Barrierefreiheit: https://toolbox.teilhabe4punkt0.de/
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für den schnellen Überblick
Zum Schluss gibt es hier noch eine Sammlung der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, in denen teilweise auch schon angegeben wird, welche Standards eine barrierefreie Website erfüllen muss.
- Für den kurzen Überblick: https://www.silta.ai/%C3%BCbersicht
- Maßgeblich für Deutschland ist die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0), zuletzt geändert im Mai 2019, die auch auf die EU-Richtlinien verweist: https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html
- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), zuletzt geändert im Mai 2022, verpflichtet alle Organisationen – ob öffentlich oder privat – dazu, alle Menschen gleich zu behandeln: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html
- European Accessibility Act von 2019, umgesetzt in Deutschland durch das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz von 2021: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
- Die Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301549 legt Anforderungen für zur Barrierefreiheit von Informationssystemen und graphischen Darstellungen auch für Deutschland fest: https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/02.01.02_60/en_301549v020102p.pdf
- Web Content Accessibility Guidlines (WCAG 2.1) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-artikel.html#:~:text=WCAG%20ist%20ein%20internationaler%20Standard,sehr%20gut%20dokumentierten%20WCAG%2DKriterien.
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Für Archive zentral sind dabei Artikel 21, in dem das Recht von Menschen mit Behinderung anerkannt wird, sich Informationen frei zu beschaffen, sowie Artikel 30 Absatz 1 mit dem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben von Menschen mit Behinderung: https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
AG Barrierefreiheit (7. September 2023). Eine Website für alle! Archive 2.0. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ckll
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[…] https://archive20.hypotheses.org/11889 zur digitalen Barrierefreiheit […]