Barrierefreiheit im Archiv: Praxistipp zur Evakuierung
Die Alarmsirene geht an, der Aufzug darf nicht mehr benutzt werden. Was tun, wenn Menschen mit Einschränkungen im Archiv sind? Vorbereitet sein ist wichtig, z. B. durch die Beschaffung eines Evakuierungsstuhls.
Informative Hinweise dazu gibt zum Beispiel der Leitfaden zum barrierefreien Bauen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes NRW (ab S. 80), aus dem auch die Grafik stammt:
Weitere nützliche Hinweise zur Alarmierung und Evakuierung von Menschen mit Behinderungen enthält die DGUV-Information 205-033. Hier einige Fragen aus der “Checkliste Inklusion im Betrieb”:
- Sind Evakuierungsstühle für rollstuhlfahrende Beschäftigte an Fluchttreppen vorhanden und helfende Kolleginnen und Kollegen in der Nähe?
- Wurde berücksichtigt, dass Beschäftigte durch einen Unfall vorübergehend behindert sein können und daher bei der Flucht auf Hilfe angewiesen sind?
- Wurde darauf geachtet, dass die Fluchtwege keine Engstellen aufweisen – rollstuhlfahrende Beschäftigte benötigen eine Mindestbreite von 90 cm?
- Wurde berücksichtigt, dass Menschen auf Grund ihrer Behinderung im Fluchtfall schneller in Panik geraten können und wurden für diesen Fall besonders geschulte Fluchthelferinnen und -helfer benannt?
Allerdings: Evakuierung will auch geübt sein. Der Lesesaal ist im 1. Obergeschoss oder noch höher im Gebäude? Die Existenz eines Evakuierungsstuhles nützt dann wenig, wenn die Beschäftigten nicht wissen, wie man damit umgeht. Die Nutzung ist nicht schwer, sollte aber regelmäßig geübt werden. Für einen Ernstfall, der hoffentlich nie eintreten wird!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
AG Barrierefreiheit (10. Februar 2024). Barrierefreiheit im Archiv: Praxistipp zur Evakuierung. Archive 2.0. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/vsw8
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