Barrierefreiheit in der digitalen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Kreisarchivs Reutlingen
„Wer Inklusion sucht, sucht Wege;
wer sie nicht will, sucht Begründungen.“ (Hubert Hüppert)
Einführung
Barrierefreiheit im Archiv ist seit jeher ein großes Problem. Damit ist explizit nicht der räumliche Zugang zum Lesessaal gemeint, sondern zu den Archivalien. Deren Recherche und Nutzung ist auch für Menschen ohne Handicap häufig alles andere als einfach. Oft erfordert es intensive Beratung, paläografische und aktenkundliche Grundkenntnisse, um das Archivgut zielgerichtet auswerten zu können.
Im digitalen Zeitalter steigen erfreulicherweise auch die digitalen Angebote der Archive. Findbuchdaten und Digitalisate werden ins Internet gestellt, ja ganze online-Lesesäle werden eingerichtet. Plattformen wie das Archivportal-D machen Archivgut unterschiedlichster Herkunft auffindbar. Auch wenn die meisten digitalen Angebote eine Erklärung zur Barrierefreiheit mitliefern und darin ihre Bemühungen ausdrücken, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen, gibt es fast immer Einschränkungen.
Online-Plattformen des Kreisarchivs Reutlingen
Viele Archive erfüllen neben der klassischen Archivarbeit auch historisch-kulturelle Bildungsarbeit für ihren Landkreis. Auch das Kreisarchiv Reutlingen ist neben den archivischen Kernaufgaben noch für die aktive Kulturarbeit des Landkreises zuständig. Es verwaltet die kreiseigene Kunstsammlung, ist zuständig für die Kulturförderung, entwickelt und betreut unterschiedliche digitale Plattformen, die sich mit der Geschichte und der Kultur im Landkreis Reutlingen auseinandersetzen.
Dabei ist es dem Kreisarchiv Reutlingen wichtig, getreu dem Motto „Kultur für alle“, Angebote für möglichst viele gesellschaftliche Gruppen zu schaffen und umzusetzen. Aus diesem Grund arbeitet das Kreisarchiv in vielen Projekten eng mit anderen Stellen und Abteilungen des Landratsamt Reutlingen zusammen; so auch mit der Inklusionskonferenz, mit welcher der Landkreis Reutlingen seit 2013 die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenkonvention auf kommunaler Ebene startete.
In diesem Zuge konnten auch mit dem Kreisarchiv bereits einige Maßnahmen und Vorhaben umgesetzt werden.
1. Umsetzung der digitalen Plattformen des Kreisarchivs hinsichtlich Barrierefreiheit
kultur-machen.de ist die zentrale Plattform für die Kulturarbeit des Landkreises. Darüber hinaus gibt es „Tochterseiten“, die eng miteinander vernetzt sind. Dazu zählen: unsere-orte.de, unsere-burgen.de und unsere-kleindenkmale.de. Bei der Konzeption aller vier Seiten sind zahlreiche Besonderheiten im Hinblick auf Barrierefreiheit zu beachten: Farbgestaltung, Kontraste, Textgrößen, Navigation uvm. Darüber hinaus müssen Texte in leichter Sprache verfasst und Gebärdensprachvideos müssen gedreht werden. Hierbei ist die Beratung durch die jeweilige Agentur und die Vertreterinnen der Inklusionskonferenz von zentraler Bedeutung. Auch die Darlegung der Einschränkungen, also die Erklärung, warum nicht alle Inhalte barrierefrei sein können, gehört hierzu.
2. Kultureller Kreisatlas – Kultur für alle
Der Kulturelle Kreisatlas ist ein Angebot auf kultur-machen.de. Er bietet im Gegensatz zu einem herkömmlichen Wiki einen geografischen Zugang zu verschiedenen Kulturorten im Landkreis. Burgen, Kirchen, Museen, Höhlen und vieles mehr werden, basierend auf Open Street Map, auf einer Karte durch Geopoints sichtbar. Der Nutzende kann nach Kategorien filtern und gelangt über den Geopoint auf eine eigene Objektseite, die entsprechende Informationen über den Kulturort präsentiert. Im Zuge der Datenbankpflege hat das Kreisarchiv in Zusammenarbeit mit der Inklusionskonferenz die Kultureinrichtungen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft, so dass nun Menschen mit Handicap vordefinierte Filter mit ihren speziellen Bedürfnissen setzen können. Diese können unterschiedliche Aspekte der Barrierefreiheit, die Verfügbarkeit von Behindertenparkplätzen oder spezielle Angebote für Hör- und Sehbehinderte umfassen.

3. Kunstwettbewerb „Heimat.Land.Kreis“
Mit dem inklusiven Kunstwettbewerb „Heimat.Land.Kreis“ wollte das Landratsamt Reutlingen die im Jahr 2018 verabschiedete Kulturkonzeption mit Leben füllen und die zentralen Säulen der Kulturarbeit des Landkreises beispielhaft miteinander verbinden. Die Projektidee und die Umsetzung des Wettbewerbs war nur möglich, weil die Geschäftsstelle der Inklusionskonferenz und das Kreisarchiv erfolgreich zusammengearbeitet haben. Im Fokus standen dabei nicht etwaige Einschränkungen von Künstlerinnen und Künstlern, sondern die Förderung der künstlerischen Potentiale der Region sowie die gesellschaftliche Teilhabe und soziale Bindung durch Kultur.
4. Kommunikation über Social Media
Das Kreisarchiv Reutlingen kommuniziert mit den Bürgerinnen und Bürgern via Facebook, Instagram und Newsletter. Dabei werden grundlegende Regeln beachtet, die einer möglichst barrierearmen Kommunikation dienen. Dazu gehören:
a) Text
Texte sollten, wie generell auf Social Media Plattformen üblich, kurz und prägnant gehalten sein. Eine Formatierung der Beitragstexte in kursiver oder gefetteter Form widerspricht der Barrierefreiheit, da Vorlese-Programme für Menschen mit Sehbeeinträchtigung die Formatierung im Text nicht richtig auslesen können.
Emojis sollten nur zielgerichtet und nicht inflationär gesetzt werden, da sie von den Vorlese-Programmen beschrieben werden und daher den Lesefluss stören können. Ein Smiley wird zu „lächelndes Gesicht“, ein Pfeil-Emoji zu „Zeiger nach rechts“. Um Texte auf Social Media zu strukturieren, eignen sich Bindestriche besser.
Wer Hashtags am Ende eines Beitragstextes setzt, sollte darauf achten, mehrere Wörter durch Groß- und Kleinschreibung zu trennen. Hierdurch kann das Vorleseprogramm eine kleine Pause im Hashtag setzen und diesen dadurch besser verständlich machen, z.B. #unsereOrte.
b) Fotos
Fotos auf Social Media werden durch einen Alternativtext barrierefrei. Ein Alternativtext sollte aus 1-2 Sätzen bestehen, die Kernaussage des Fotos wiedergeben und möglichst neutral formuliert sein. Do: „Das Foto zeigt […]“ – Don’t: „Auf dem Foto sieht man […]“. Auf einen Alternativtext darf nur bei rein dekorativen Bildern verzichtet werden, d. h. bei Bildern, die keine Informationen transportieren. Text im Bild gilt es zu vermeiden, Text auf Bild ist unproblematisch, wenn die Lesbarkeit durch einen ausreichend hohen Kontrast gewährleistet wird. Empfehlenswert ist ein Kontrast von 4,5:1 zwischen Text und Farbe im Hintergrund. Unterschiedliche Websites und Apps helfen beim Prüfen des Kontrastwerts, so bspw.: https://webaim.org/resources/contrastchecker/
c) Videos
Grundsätzlich gilt: Jedes Video mit Text braucht einen Untertitel, selbiges gilt auch für Livestreams. Die Untertitel sollten stringent und einheitlich gehalten sein. Sprechen mehrere Personen im Video, sollte erkennbar sein, wer spricht. Dies sollte nicht über eine Färbung der Untertitel erfolgen, sondern über ein weiteres Merkmal kenntlich gemacht werden. Videos ohne einen gesprochenen Text benötigen eine Audiodeskription, ähnlich einem Hörbuch.
5. Der digitale Lesesaal
An dieser Stelle verlassen wir zumeist unsere eigene Einflusssphäre und nutzen die vorhandenen Präsentationsmöglichkeiten eines AFIS-Moduls. In unserem Fall, als ACTApro Anwender, handelt es sich um das Benutzungsmodul von Startext. Einflussnahme auf Navigation, Suche und Darstellung ist äußerst eingeschränkt. Darüber hinaus haben wir die gleichen Hürden wie im analogen Lesesaal. Zunächst müssen Erschließungsdaten als solche verstanden und interpretiert werden. Dabei folgen wir bei der Erschließung unseren Standards und Richtlinien, die keinen expliziten Fokus auf Barrierefreiheit legen. Eine andere Qualität hat die Nutzung von online verfügbaren Digitalisaten. Eine gute OCR- und HCR-Erkennung käme nicht nur einem Vorleseprogramm zu Gute, sondern wäre sicherlich für alle Nutzenden ein Gewinn. Letztlich sind der Grad der Digitalisierung und Texterkennung mit entsprechendem Ressourceneinsatz verbunden.
Ausblick
Durch den Einsatz von KI ist auch ein deutlich höheres Maß an Barrierefreiheit im archivischen Kontext möglich. Das Kreisarchiv Reutlingen ist derzeit in drei Feldern aktiv:
- Durch den Einsatz von Transkribus werden Texte erkannt.
- Ein Tool zur Mustererkennung und Schlagwortgenerierung im Rahmen des DAM Fotoware wird derzeit erprobt.
- Im Rahmen einer Masterarbeit der Digital Humanities wurde „GeRT“ entwickelt. Es handelt sich dabei um einen Prototypen für einen Chatbot, der Antworten auf Fragen zur Kreisgeschichte liefert. In technischer Hinsicht handelt es sich um ein RAG-basiertes Dialogsystem.
Das Kreisarchiv Reutlingen geht, wo immer möglich, den Weg der Barrierefreiheit und strebt in allen genannten Bereichen fortwährend nach der größtmöglichen Inklusion.
Dr. Marco Birn, Antje Kochendörfer, Jacqueline Laci
Nachbemerkung: Die AG Barrierefreiheit dankt dem Team des Kreisarchivs Reutlingen für diesen Bericht. Und freut sich über weitere: Gibt es auch aus “Ihrem” Archiv positive Beispiele für Aktivitäten, die die Barrierefreiheit des Archivs verbessert haben – sei es für Auszubildende und Beschäftigte oder für Nutzende im Lesesaal wie online? Schreiben Sie uns! Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Kasten unten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
AG Barrierefreiheit (29. März 2025). Barrierefreiheit in der digitalen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Kreisarchivs Reutlingen. Archive 2.0. Abgerufen am 8. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/13lho


Neueste Kommentare