Zum Umgang mit Urheberrechtsverletzungen in Sozialen Medien
Auf Facebook gab der Komiker Ralph Ruthe diese Woche ein lehrreiches Beispiel, wie man als Urheber heutzutage in den Sozialen Medien konstruktiv mit Nutzungsrechtsverletzungen umgehen kann:
“Nein, ich unternehme gegen solche Uploads KEINE rechtlichen Schritte. Ich bin nicht der Disney-Konzern und habe weder den Keller voller Anwälte, noch die Zeit und Nerven, mich über so etwas zu ärgern. (…)
Aber IHR, ihr könnt mir in solchen Fällen helfen:
(…)
Wenn ihr solche Uploads ohne Hinweis auf mich entdeckt, schreibt in die Kommentare einfach nur ‘Der Urheber des Original-Videos ist Ralph Ruthe von www.ruthe.de!’. Und verlinkt bitte zu dieser Facebook-Seite.
Dann wird zum einen die Person, die das nicht autorisierte Video gepostet hat, auf die Quelle aufmerksam. Außerdem bekommen die Leute, die mich nicht kennen, den Stil aber mögen, einen Chance, mehr von mir zu entdecken. Kurz gesagt: Niemand wird verletzt, keiner muss sich ärgern, alle gewinnen.”
Quelle: <https://www.facebook.com/ruthe.de/photos/a.290780444416.142730.289955244416/10152904198309417/>
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Joachim Räth (18. Dezember 2014). Zum Umgang mit Urheberrechtsverletzungen in Sozialen Medien. Archive 2.0. Abgerufen am 22. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ck25
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