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Asterisk bei den Archivar*innen – oder: Möglichkeiten einer gendergerechten Sprache bei der Erschließung

Essay zu archivwissenschaftlichen Fragestellungen von Patricia Lenz

Eingereicht im Rahmen des Fachhochschulstudiums an der Archivschule Marburg.

“Jede Terrasse ließ, wenn man sich auf ihr zwischen den Hecken bewegte, perspektivisch einige Bilder erkennen, doch wenn man sie dann erneut von der nächsthöheren aus betrachtete, gab sie neue Enthüllungen preis, womöglich mit entgegengesetzter Bedeutung – und so sprach jede Stufe dieser grandiosen Treppe zwei verschiedene Sprachen im selben Moment.”

( Umberto Eco, Das Foucaultsche Pendel)

Erschließungsdaten sind als historische Quelle zu betrachten. Jede Verzeichnung erfolgt mit zeitgenössischer Sprache und spiegelt somit den Zeitgeist wider. Das ist keine neue Erkenntnis – sie soll diesem Essay jedoch vorangestellt sein, um die folgenden Ausführungen immer wieder mit dieser allgemein anerkannten Erkenntnis zu verknüpfen.

Peter Eisenberg stellte Ende Februar letzten Jahres im Feuilleton der F.A.Z. die Frage „Wann begreifen die Leute endlich, dass das grammatische Geschlecht mit dem biologischen Geschlecht nichts zu tun hat?“ (F.A.Z, 28. Februar 2018). Knapp zwei Wochen später verkündete der BGH, dass es weiterhin zulässig sei, wenn die Sparkasse das generische Maskulinum in ihren Formularen verwende. Eine Kundin hatte geklagt, weil sie sich in den Formularen mit dem Wort „Kunde“ nicht angesprochen fühlte. Begründet wurde das Urteil unter anderem mit der Aussage, „die männliche Form [werde] schon seit 2000 Jahren im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet“ (ZEIT ONLINE, 12.März 2018). Eisenberg und der BGH sind sich in der Sache einig:

„Es handelt sich um Substantive im Maskulinum, die wir zur Bezeichnung von Personengruppen verwenden, und zwar unabhängig vom natürlichen Geschlecht. Man spricht vom generischen Maskulinum, eben weil es sich auf ganze Gruppen von Personen ohne Geschlechtsdifferenzierung beziehen kann. Dass es sich so verhält, wird unübersehbar etwa an Bezeichnungen für Werkzeuge wie ‘Öffner’, ‘Bohrer’, ‘Summer, die demselben Bildungstyp angehören“

(F.A.Z., 28. Februar 2018).

Anhand dieses kleinen Ausschnittes des gesellschaftlichen Diskurses wird deutlich, dass das Thema nicht nur polarisiert, sondern dass die Problematik selbst – besonders auch auf institutioneller Ebene – mit fadenscheinigen sprachgeschichtlichen Argumenten verschoben wird. Ich werde in diesem Essay die Gegenposition zum BGH und zu Peter Eisenberg einnehmen und zunächst die Notwendigkeit gendergerechter Sprache bei der Erschließung und Verzeichnung von Archivalien erläutern. Dabei vertrete ich die These, dass allein das Bewusstsein für das Problem und die Auseinandersetzung mit der Problematik bereits zu einer Verschiebung der Perspektive und somit zu einer Veränderung in den Formulierungen führen können.

Jedoch ergibt sich daraus unweigerlich auch die Frage nach den Möglichkeiten für Archivar*innen gendergerecht zu formulieren und zu verzeichnen. In einem zweiten Teil möchte ich daher die Ansätze von Dr. Irmgard Becker und Gracen Brilmyer diskutieren. Beide Texte basieren auf der Grundannahme, dass Archive bei der Verzeichnung von Unterlagen die Machtverhältnisse der Geschlechter fortschreiben und somit die vermeintlich neutralen Findmittel eine männlich-hegemoniale Perspektive aufweisen. Besonders auffällig bei der Recherche zu diesem Thema war, dass sich die deutsche Archivwelt kaum zum Thema äußert. Man hat das Gefühl, die Diskussion um das „Wie“ der Erschließung hört mit Papritz auf.

Becker argumentiert in einem der wenigen deutschsprachigen Aufsätze zu diesem Thema u.a., dass „für das Auffinden der relevanten Quellen [für die Frauengeschichte] die Verzeichnungsregeln entscheidend [seien]“ (Becker, S. 52), wohingegen Brilmyer weitgehend das Konzept der alleinig verzeichnenden Archivar*innen hinterfragt und zu kollektiver Verzeichnung aufruft (Brilmyer, S. 11).

Dass der BGH mit einer angeblichen 2000 Jahre alten Sprachtradition argumentiert, zeigt, wie wenig sich die Richter*innen mit der Problematik beschäftigt haben. Denn Sprache ist nie statisch. Sie verändert sich: Oft passiv, schleichend und unmerklich über Generationen. Aber sie kann auch aktiv mitgestaltet werden, indem z.B. Gesetze gegen verletzende Sprache verabschiedet werden, oder dem Wunsch nach integrativer Sprache aktiv entsprochen wird. Dies kann von „unten“ aus der Bevölkerung gelebt, oder eben von Institutionen gesetzt werden.1

In Archiven wird die Problematik deutlich, wenn man sich alte Aktentitel, oder alte archivische Titelbildung anschaut: Begriffe, die dort wie selbstverständlich benutzt werden, können bereits aus dem zeitgenössischen Sprachgebrauch gefallen sein und lassen nicht (mehr) auf den Inhalt der Verzeichnungseinheit schließen. Noch deutlicher wird die Situation bei ideologisch belegten Begriffen aus dem Nationalsozialismus oder der Medizin: Begriffe wie „Idiotie“ oder „Schwachsinn“ werden heute, wenn überhaupt in Anführungszeichen gesetzt, oder gar nicht mehr bei der Verzeichnung benutzt.

Es handelt sich hier also um zwei verschiedene Dinge. Zum einen geht es um die Auffindbarkeit von Sachverhalten, die durch „alte“ Sprache nicht gewährleistet werden kann. Hier sind Archivar*innen als Ansprechpartner*innen und Berater*innen gefragt, den Benutzenden als gleichsam personifizierter Thesaurus zu dienen. Zum anderen können Begriffe verletzen und diffamieren und auf einen Zeitgeist verweisen, der nicht mehr tragbar ist. Solange es eine „persönliche“ Beratung und Gespräche zwischen Nutzer*in und Archivar*in gibt, kann dies im besten Falle relativiert werden. Jedoch in Zeiten von Online-Findmitteln und Online-Recherchen, die oft zunächst ohne den persönlichen Kontakt zum Archiv stattfinden, stehen solche Begriffe unkommentiert im Netz und manifestieren sich weiterhin als „objektiv“.

„A political/relational approach to archival description is crucial to understanding the complexity of the process because the way in which archival material is represented affects ‘the creation of access tools (guides, inventories, finding aids, bibliography records) or systems (card catalogs, bibliographic databases, EAD databases)’ designed for internal, public and/or scholarly use. And this, in turn, affects everything that happens afterwards: how materials are found, understood, and subsequently used.“ (Brilmyer 2018, S. 9)

Brilmyer bringt es auf den Punkt, wenn sie sagt, dass die Repräsentation in den Findmitteln auch das Suchen und Finden, das Formulieren und damit auch das Denken der Nutzenden und Archivierenden prägt. Sprache schafft Realität und diese Realität wird bei der Verzeichnung in den Archiven weitergetragen.

Verzeichnung hat also nicht nur die „objektive“ Aufgabe, die Auffindbarkeit von Quellen beispielsweise zu Frauen im Archiv zu gewährleisten, sondern eine institutionelle Verantwortung beim Gebrauch von Sprache. Denn, lieber Herr Eisenberg, das grammatische Geschlecht hat sehr viel mit der Produktion und Manifestation der Geschichte des biologischen Geschlechts zu tun und damit mit der Schaffung der Realität für die Geschlechter – insbesondere, wenn es um Berufsbezeichnungen geht.2

Wie sehr ein Bewusstsein für das Geschlechterverhältnis und die Quellenarbeit in Archiven zusammenhängen, argumentiert Becker in ihrem Aufsatz. Sie macht deutlich, wie ausschlaggebend die Perspektive für die Betrachtung der Quellen ist.3

„Bei der Ausgestaltung war es dann häufig ebenfalls relevant, wer daran arbeitete. Sicherlich war es für manche Mitarbeiter gewöhnungsbedürftig, Frauen und ihre Lebenswelt in allen Themenbereichen zu berücksichtigen. Aus dieser Perspektive entstand an vielen Stellen ein neuer Blick auf die Objekte, diese mussten oft gegen ihre bisherige Interpretation gelesen werden. Die so erarbeiteten Ergebnisse mussten in der Inventarisierung berücksichtigt, in den Kontext eingeordnet und in der Präsentation umgesetzt werden.“

(Becker 2007, S. 48)

Um eben diese eingenommene Perspektive geht es auch Brilmyer, jedoch geht sie einen Schritt weiter, wenn sie argumentiert, dass ein*e Archivar*in im Grunde nicht in der Lage sei, eine für alle zufriedenstellende Perspektive einzunehmen.4

„Contemporary work in archival studies has illuminated how a pluralized lens would liberate description from some of its oppressive power. Caswell has proposed a pluralized approach as ‘the acknowledgement of and engagement with multiple coexisting archival realities – that is, fundamentally differing but equally valid ways of being and knowing – most commonly made manifest in the archival real by (sometimes) irreconcilably divergent – but still credible – ways of defining, transmitting, and interpreting evidence and memory.’“

(Brilmyer 2018, S. 11)

Die gemeinsame Arbeit an Quellen hat eben nicht nur in der Forschung den Sinn, den Blick auf die Quelle zu verschieben, sondern kann bereits mit einer kollektiven Verzeichnung dazu führen, bestimmte Quellen für die Forschung erst in den Blick zu rücken und damit auch einer Fortführung von „-ismen“ vorzubeugen.

Ganz praktisch findet die technische Umsetzung dieser Form der Verzeichnung bereits bei Fotobeständen ihre Anwendung: Fotos werden auf einer Plattform online gestellt und die Community kann gemeinsam diskutieren, was zu sehen ist, von wann das Foto ist und Kontext zum Abgebildeten liefern.5 Das Erschließungsprinzip ist nicht fremd oder neu: Die freie Enzyklopädie Wikipedia arbeitet ebenso. Je variabler die Community, desto differenzierter die Ergebnisse und die gegenseitige „Kontrolle“, sowohl was den Faktencheck betrifft, als auch was die sprachliche Formulierung der Texte angeht. Diese Form der gemeinsamen Erschließung ersetzt nicht, wie schon oft diskutiert, den/die Facharchivar*in, da er/sie das Projekt nach wie vor betreut und für die Überführung der Erschließungsdaten in die Datenbank verantwortlich ist. Auch das Argument, man würde archivische Fachaufgaben unentgeltlich „outsourcen“, halte ich für nicht stichhaltig, da hierbei (im Gegenteil zu bspw. den archivtypischen Ehrenamtlichen, die teilweise ganze Bestände verzeichnen, ohne dass diese näher von einer/einem Archivar*in betreut würden) trotz allem ein hohes Maß an Auseinandersetzung mit dem Bestand und seiner Geschichte von Nöten ist.

Jedoch ließe sich an dieser Stelle durchaus argumentieren, dass eine kollektive Erschließung zwar Diversität und Pluralität fördere, dies jedoch zu Lasten einer Begriffsschärfe geht, was wiederum die Auffindbarkeit behindere. Zudem kann das Archiv schnell in die Rolle einer „Torwächter*innen“-Funktion verfallen und dem kollektiven Erschließungsprozess somit genau seine Stärke nehmen.6 In der Theorie hat diese Form der kollektiven Erschließung und des diskursiven Erfassens von Daten zwar einige Vorteile, die praktische Umsetzung wäre allerdings nur anhand einzelner Bestände mit viel Betreuung und wissenschaftlicher Begleitung möglich.

Klar ist, dass eine solche Vorgehensweise nicht eins-zu-eins auf das Erschließen von Aktenbeständen zu übertragen ist. Dennoch ist dieses Gedankenexperiment bereits ein erster Schritt, um zumindest die eigene Perspektive zu überdenken. An dieser Stelle lassen sich nun Beckers Ansatz auf Bestandsebene nach Quellen, die für die Frauengeschichte von Relevanz sein können, und Brilmyers Ansatz der kollektiven Erschließung verbinden. So kann es möglich sein differenzierte Lebensrealitäten zumindest auf der Ebene des Bestandes zu erfassen ohne Pluralität und Diversität zu nivellieren. In der praktischen Umsetzung ist auch hier eine Web 2.0 Lösung denkbar, wenn man zum Beispiel ein Wiki einrichtet, in dem über die Bestände und ihre Beschreibungen diskutiert werden kann. Eine andere Möglichkeit besteht auch in der von Becker vorgeschlagenen Gründung eines Arbeitskreises, in dem man über mögliche Lesarten und Perspektiven der Bestände diskutieren kann.

Mein Fazit fällt etwas ernüchternd aus. Beide Lösungsansätze ziehen enormen Arbeitsaufwand nach sich. Hinzu kommt das Problem der Partizipation: Wer würde an einem Wiki mitarbeiten und wer säße in den Arbeitskreisen? Betrachtet man die Personalsituation in deutschen Archiven, so hat man zwar ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern und auch die Altersstruktur kann man als repräsentativ betrachten, jedoch ist beispielsweise die Gruppe der Archivar*innen mit Migrationshintergrund nahezu verschwindend gering.7 Zwar lautet das Thema dieser Arbeit „gendergerechte Sprache“, aber es ist meine Überzeugung, dass auch hier die Darstellung unterschiedlicher Lebensrealitäten relevant ist und unbedingt intersektional gedacht werden muss. Erschließung kann gendergerechter gestaltet werden, auch mit weniger Aufwand, wenn es möglich ist, über Sprache als fluides Medium zu sprechen, ohne dabei von Männern wie Peter Eisenberg behindert zu werden. Jedoch stellt man bei der Beschäftigung mit dem Thema schnell fest, dass all die Bemühungen inmitten einer immer noch zu tiefst männlich-hegemonialen Gesellschaft oft belächelt werden – und leider nicht nur von Männern.

Literaturverzeichnis:

Irmgard Christa Becker, Am Anfang steht die Quelle. Weibliche Traditionsbildung in Archiven und Museen, in: R. Johanna Regnath/Mascha Riepl-Schmidt/Ute Scherb (Hrsg.), Eroberung der Geschichte. Frauen und Tradition, Hamburg 2007, S. 45-59.

Gracen Brilmyer, Archival assemblages. Applying disabliliy studies’ political/relational model to archival description, in: Archival Science 2018 (Online), S. 1-24.
Link: https://doi.org/10.1007/s10502-018-9287-6 [16.04.2018]

Rainer Brüning/Werner Heegewaldt/Nils Brübach (Hrsg.), ISAD(G) – Internationale Grundsätze für die archivische Verzeichnung, Marburg 20062 (Veröffentlichung der Archivschule Marburg).

Peter Eisenberg, Gendergerechte Sprache.Wenn das Genus mit dem Sexus, in: F.A.Z. 28.02.2018.
Link: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/gendergerechte-sprache-wenn-das-genus-mit-dem-sexus-15470481.html [16.04.2018]

Johannes Papritz, Die archivische Titelaufnahme bei Sachakten, Marburg 19976 (Veröffentlichung der Archivschule Marburg).

Kathariner Schuler, BGH Urteil. Sparkassen-Kundin unterliegt im Formularstreit, in: Zeit 13.03.2018.

Link: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-03/bgh-urteil-sparkasse-gendern-formulare-gleichberechtigung [16.04.2018]

1Wie und mit welcher Macht Sprache Realität schafft, lässt sich anhand eines einfachen Beispiels erläutern. Der noch bis in die späten 70er verbreitete Usus, unverheiratete Frauen – ungeachtet ihres Alters – als „Fräulein“ zu bezeichnen, kann in drei einfachen Schritten dekonstruiert werden: Bei Männern gab es diese Unterscheidung nicht, ergo wurde eine Frau in ihrem Verhältnis zum Mann einkategorisiert: verheiratet oder unverheiratet. Eine Information, vom sichtbaren Zeichen des Eherings mal abgesehen, die, einmal ausgesprochen, für alle hörbar den „Status“ der Frau zur Realität macht: noch zu haben/nicht mehr zu haben. Damit einher geht auch die mit zunehmenden Alter verbundene Ächtung der unverheirateten „Jungfer“.

2Hier nur die Erinnerung daran, wie die Presse sich 2005 auf die Frage stürzte, wie man in Zukunft die neu gewählte Frau Merkel korrekt anzusprechen habe. Inzwischen ist es Gang und Gäbe einfach „Kanzlerin“ zu sagen. Warum das Wort „Kanzlerin“ noch 2005 für soviel Häme und Unverständnis sorgte, zeigt wie tief unsere Gesellschaft und ihre Sprache von Sexismus durchzogen ist.

3Auch ein Satz, der für jede*n Historiker*in zum Standardrepertoire gehört, jedoch besonders, wenn es um das Geschlechterverhältnis und die Sprache bei der Bearbeitung von Quellen geht, oft völlig negiert wird, bisweilen sogar mit Eisenberg’scher Argumentation vollzogen wird. „Genderquatsch“, „Genderhysterie“ etc. An dieser Stelle möchte frau sich wirklich fragen, woher dieses Unverständnis und diese Abneigung, sich mit dem Thema sachlich auseinanderzusetzen kommt.

4Für mich als weiße, weibliche, christlich geprägte, junge Archivarin war es ziemlich schwer, Interviews mit Menschen auf der Flucht zu verzeichnen, ohne dabei Details zu nivellieren, weil sie in meiner Lebenswelt keine Rolle spielen.

5Vgl. u.a.: Bitte um Mithilfe des Hessenparks zur Erschließung des Bestandes „Walter Löber“ http://www.spiegel.de/einestages/loeber-archiv-seltene-fotos-aus-dreissigerjahren-in-hessen-a-1216544.html.

6Ich danke Benedikt Manegold für diesen Hinweis und seine produktive Kritik.

7Es kann an dieser Stelle nicht Teil der Fragestellung sein, ob die geringe Diversität der Berufsgruppe auf die Modalitäten der Bewerbungsverfahren zurückzuführen ist, oder das Berufsfeld für Menschen mit Migrationshintergrund bisher keine Option darstellt. Es ist zu bedauern, dass diese Art von Selbstbetrachtung im deutschen Archivwesen oft ausbleibt. Gesellschaften mit einer aktiven Haltung zu ihrer Kolonialvergangenheit scheinen sich mehr mit der Frage zu beschäftigen, wie Archive weniger hegemonial ausgerichtet werden können. Wie kann „Minderheitengeschichte“ aktiv mitgeschrieben werden, wenn Verwaltung dies nicht abbildet?


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
lenzpatricia (14. Januar 2019). Asterisk bei den Archivar*innen – oder: Möglichkeiten einer gendergerechten Sprache bei der Erschließung. Archive 2.0. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ckg2


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37 Antworten

  1. Stephan Wolf sagt:

    Bin über einen Link in einem Forum auf diesen Beitrag hier gestoßen.
    Das Thema, wie man auf gesellschaftliche Gruppen hinweist, die irgendwo in den Verzeichnungsangaben subsumiert und damit diskriminiert werden, dürfte viele Benutzergruppen bewegen. Bei Forschungsthemen, in denen es um Frauen geht, aber auch um politische Gefangene, die in der DDR zu den Kriminellen gezählt wurden, oder auch im Zusammenhang mit den diversen Mißbrauchsskandalen.
    Aber wie die Autorin das Thema angeht, dürfte Zweifel an der Professionalität der Archivarinnen und Archivare auslösen. Obwohl sie eine „Gegenposition“ zum BGH-Urteil einnehmen will, wird das Aktenzeichen des Urteils (nämlich VI ZR 143/17) in ihrem Essay nirgends genannt. Keine/keiner kann also die eigentliche Quelle zurate ziehen. Auch der Verweis auf die Wochenzeitschrift Die Zeit hilft nicht weiter, weil es sich dort nicht um den Bericht einer Gerichtsreporterin bzw. eines -reporters, sondern lediglich um eine aufbereitete dpa-Meldung handelt. Also allenfalls eine Nachricht vom Hörensagen.
    Ähnlich verhält es sich mit dem Bild an der Spitze des Artikels: Wolf Biermann erkennt man, aber keine Urheberangabe, keine Quelle, keine Legende.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir in der Fachcommunity Gehör behalten wollen, müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen und zwingend das herausstellen, was wir besonders gut können: Den Umgang mit Quellen und ihre Kontextualisierung. Ein öffentlicher leichtfertiger Umgang mit archivarischen Quellen dagegen wirft nicht gerade ein gutes Licht auf uns.

    • Rebekka Friedrich sagt:

      Ich kann beim besten Willen keinen „leichtfertigen Umgang“ mit archivischen Quellen im Text erkennen. Mal davon abgesehen, dass die Autorin hier gar keine archivischen Quellen nennt, sondern die verwendete Literatur aufführt, empfinde ich Ihren Kommentar als ziemlich überzogen und geradezu unverschämt. Die Ergänzung des Urteils des BGH im Literaturverzeichnis hat sicher einen Mehrwert, da stimme ich zu. Das nachträglich umzusetzen ist ein einfacher Vorgang, der mit einem kurzen, sachlichen Hinweis sicher durchgeführt worden wäre. Aus seinem Fehlen in der Auflistung lässt sich aber weder etwas über die künftige Vertrauenswürdigkeit von Archivar*innen generell noch über die Fähigkeiten der Kollegin als Archivarin ableiten. Alleine dass Sie den Text, der bereits Anfang 2019 veröffentlicht wurde, erst jetzt bemerkt haben, lässt vermuten, dass seine Wirkung auf die nichtfachliche Öffentlichkeit (leider) nicht so gravierend ist, wie Sie das hier darstellen. Es ist auch unabhängig davon nicht in Ordnung, dass Sie hier versuchen, die Kollegin, die einen Essay verfasst hat, der eine im deutschen Archivwesen längst überfällige Diskussion thematisiert, gegen den gesamten Berufsstand der Archivar*innen auszuspielen.

      Bei der Abbildung, auf der u.a. Wolf Biermann zu sehen ist, handelt es sich um den Header des Blogs, der mit dem Artikel selbst nichts zu tun hat. Die gesuchten Informationen finden Sie also im Impressum: https://archive20.hypotheses.org/credits

  2. Carmen Rebecca Hecht sagt:

    Werte Kollegin Patrica Lenz,
    vielen Dank für den längst überfälligen Beitrag und natürlich auch an Frau Becker.
    Texte die ich bei der Erschließung verfasse entsprechen meiner derzeitigen Gegenwart also benutze ich * und finde trotzdem was ich suche. Zeitgenössische Texte verändere ich nicht, setzte wenn es mir notwendig erscheint eine Erklärung dazu in eckige Klammern. Schlagworte wie Frauen, Frauengeschichte usw. sind genauso selbstverständlich.
    Ich mache hier auch gleich ein weiteres Feld auf: Es ist Zeit für die Dekolonisierung nicht nur der Kunst und historischen Sammlungen, sondern auch der Archive. Es ist eine Zumutung zur Geschichte von Rassismus und Kolonialismus betroffener Menschen – mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft – zu forschen und stets mit den alten Fremdbenennungen und Rassistischen Begriffen bei der Recherche arbeiten zu müssen.
    Nochmal ein herzlicher Dank an alle Kolleg*innen die sich um Sichtbarkeit marginalisierter Gruppen und dadurch mehr Gerechtigkeit auch im deutschen Archivwesen bemühen.

  3. Claire Duwenhögger sagt:

    Bitte nicht persönlich nehmen, liebe Patricia, aber ich halte diese gesamte Diskussion um gendergerechte Sprache für völlig überflüssig. Sprache verändert sich, das ist richtig, aber muss man absichtlich eine – meiner Meinung nach – Verunglimpfung der deutschen Sprache auch noch forcieren? Diese * und …Innen machen den Sprachfluss kaputt und sind Kunstbegriffe jenseits jeglicher Orthographie. Wenn ich eine Mail mit der Anrede „liebe Kollegen“ erhalte, fühle ich mich angesprochen – die Frauen, die sich hier diskriminiert fühlen, haben einfach Minderwertigkeitskomplexe. Erschließung von Archivgut ist in erster Linie dafür da, selbiges dem Benutzer (oh ich vergaß: den Benutzer*Innen) zugänglich zu machen. Wer achtet bei der Recherche denn bitte auf diese politisch korrekte Unart unseres Jahrzehnts? Der Infotmationsgehalt und die Aussagekraft eines Aktentitels sind doch weitaus wichtiger, würde ich meinen.

    • Irmgard Christa Becker sagt:

      Könnten Sie bitte erst mal das Essay genau lesen und dann auch die Texte, auf denen es beruht? Es geht hier nicht um die Form des genderns, sondern darum Recherche nach Themen, die quer zum Mainstream liegen zu erleichtern. Die Aussagekraft eines Aktentitels wird mit einer Ergänzung im Enthält-Vermerk, die z.B. Frauen sichtbar macht, erhöht und damit werden die Erschließungsinformationen auch für sog. exotische Themen leichter nutzbar.
      Am Vorabend des Jahrestags der ersten Teilnahme von Frauen an einer Wahl in Deutschland, wird an einigen Kommentaren zu diesem Essay deutlich wie notwendig diese Debatte ist.

  4. Christian Rapp sagt:

    Um eine zivilisierte Diskussion zu ermöglichen, würde ich einigen Diskutant*innen empfehlen, den Schaum von ihrem Mund abzuwischen. “Schabernack” u.ä. haben in einer fachlichen Debatte unter Erwachsenen nichts verloren.

    • Joachim Kemper sagt:

      Ich schließe mich dem Hinweis von Christian Rapp an und bitte um fachliche Beiträge zur Sache.

      • Irmgard Christa Becker sagt:

        Um das noch einmal deutlich zu machen, es geht in dieser Debatte darum, die Recherche nach Quellen zu Fragestellungen der Genderforschung zu erleichtern, und zwar indem die Erschließungsinformationen ergänzt werden. Das bedeutet vor allem die Archivar*innen für diese Fragestellungen zu sensibilisieren und diese Sensibilität in die Erschließungsarbeit einfließen zu lassen. Denn Aktentitel sind nicht neutral, sondern von den Werten derjenigen bestimmt, die sie gebildet haben!

      • Joachim Kemper sagt:

        Der Hinweis ging an alle Diskutant*innen, um dies klar zu machen. Danke für den intensiven Meinungsaustausch, übrigens.

  5. Thorsten Unger sagt:

    Eine rein technische Frage: Welche Folgen hätte das Asterisk auf die Suchfunktion in Archivinformationssystemen da es in der Recherche ja zum Trunkieren genutzt wird?

    In Arcinsys (Archivinformationssystem Niedersachsen) wird bei der Suche von “Student*innen” zwar z.B. “Studentinnen”, “Student” oder “Studentinnen-” gefunden, nicht aber “Student*innen”.

    • wolf sagt:

      Ist das nicht ein Problem der Archivverwaltungssysteme? Dies müsste den jeweiligen Anbietern geklärt werden ……

      • Der Anbieter würde vielleicht darauf hinweisen, dass die Platzhalterfunktion des * für n beliebige Zeichen ein weltweit standardisierter Regulärer Ausdruck ist, https://www.regular-expressions.info/, und er für die Implementierung der Suche in seiner Software eine Standard-Bibliothek verwendet, die genau diese Konvention voraussetzt.

        Insofern ist der Einwand gerechtfertigt. Das spricht nicht gegen ein “Gender Gap”-Zeichen, aber gegen die Nutzung ausgerechnet des Sterns (vornehmer: Asterisk) zu diesem Zweck im Kontext archivischer Online-Findmittel.

        • wolf sagt:

          Schon klar. Aber wenn * bleibt, dann müssen die Anbieter eine Lösung bereitstellen. Ist ja dann nicht nur ein archivisches Problem.

          • Thorsten Unger sagt:

            Die DNB kann das Asterisk finden. Zum Beispiel liefert die Suche nach “Student*innenschaft” Publikationen mit dem Asterisk im Titel, gleichzeitig kann man natürlich auch ganz normal trunkieren bei der Suche. Technisch wird hier vielleicht zwischen dem Asterisk im Wort und dem am Wortende unterschieden?

          • Rebekka Friedrich sagt:

            Die Recherche in Arcinsys funktioniert per Trunkieren einwandfrei. So finden sich dann auch “Studierende” und “Studentinnen*”. Da die Suchfunktion in diesem System ohnehin eingeschränkt ist, ist Trunkieren ohnehin zu empfehlen, wenn man umfassende Rechercheergebnisse erhalten möchte.
            Was für Recherchen tatsächlich schwieriger gestaltet, ist die Verwendung alternativer inkludierender Bezeichnungen. “Bei der Polizei Beschäftigte” führt bei der Suche nach “Polizist*” leider zu keinem Treffer. Allerdings trifft das auch auf “Polizeibeamte” und “Polizisten” zu, so dass es sich hier um kein neues Problem handelt, sondern eine Verwendung des Asterisk die Rechercheergebnisse sogar verbessern kann.

          • Thorsten Unger sagt:

            @Rebekka Friedrich: Darum ging es mir nicht genau. Eine Trunkierung wie z.B. “Student*” führt natürlich zu den gewünschten Trefferergebnissen und bei Arcinsys sollte man grundsätzlich trunkieren.

            Ich meinte, dass man bei der direkten Suche nach “Student*innen” nichts findet, auch wenn das Wort “Student*innen” in einem Datensatz steht. Selbst mit der Trunkierung “Student*innen*” (also mit zweitem Sternchen am Wortende) wird nichts gefunden. Das Asterisk macht als Zeichen also hier bei der Suche Probleme.

            Wenn man z.B. Gender-Studies betreibt und nur nach Akten sucht, in der die Bezeichnung “Student*innen” genutzt wird, dann findet man nichts. Mit der erstgenannten Trunkierung (Student*) hätte man bei größeren Unis gleich eine ungleich größere Menge an Treffern und müsste händisch aussortieren.

            Wäre interessant zu prüfen, wie andere Archivinformationssysteme damit zurechtkommen und wie einfach oder schwierig eine Umsetzung wäre. Es scheint aber ja technisch auch möglich zu sein, siehe mein Kommentar zur DNB.

          • Tim Odendahl sagt:

            Es ist ja nicht so, dass Industriestandards, die ja hier referenziert werden, nicht auch Änderungen unterliegen können – wenngleich das Asterisk natürlich auf den ersten Blick fest verwurzelt in Suchmaschinen zu sein scheint, heißt es nicht, dass es auch Neuentwicklungen geben kann. Ich plädiere dafür, den Horizont diesbezüglich zu öffnen und Visionen zuzulassen (Helmut-Schmidt-Zitate werden nicht akzeptiert). Es kann ja nicht sein, dass soziale Probleme aufgrund von Technik nicht lösbar werden. Eher soll diese ja die Lösung ersterer unterstützen.

    • Rebekka Friedrich sagt:

      Für Arcinsys konnte ich doch noch eine einfache Lösung finden: In den Erschließungsinformationen des Stadtarchivs Darmstadt bin ich mit “Polizist*innen” (Wort inkl. Asterisk in Anführungszeichen) fündig geworden und habe auch den richtigen Datensatz als Ergebnis erhalten.
      StadtA DA Best. 309 Nr. 138, falls jemand das nachvollziehen möchte.
      Auch z.B. “Polizeibeamt*innen” funktioniert.

      • Thorsten Unger sagt:

        Ja, das funktioniert auch in Arcinsys Niedersachsen! Schöner wäre es natürlich, wenn die Suchen einheitlich wären und das Wort letztlich auch als Suchtreffer bei den Vorschlägen hinterlegt wäre. Ich gebe das mal an die Entwicklergruppe weiter. Falls es sich technisch aber nicht einfach lösen lässt, kann man sich allerdings gut mit den Anführungszeichen behelfen.

  6. Ich denke, in der Diskussion laufen drei Anliegen zusammen:

    1. Die sprachliche Gleichberechtigung der Geschlechter im heutigen archivarischen Berufsfeld.

    2. Die Berücksichtigung von Forschungsinteressen, die vom Entstehungszweck der Unterlagen nicht einbegriffen werden, etwa der Frauengeschichte, in archivgenerierten Zusatzbeschreibungen – sprich: im Enthält-Vermerk.

    3. Die im Essay vorgeschlagene und m. E. problematische sprachliche Umgestaltung originärer Quelleninformationen.

    Politisches Framing von – subjektiv gesehen – unkorrekten Titelbildungen ist archivwissenschaftlich keineswegs ohne Vorbild. Sie könnten vielmehr nahtlos an archiviwissenschaftliche Standards der DDR anknüpfen. Ich meine die altbekannten Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze (OVG) von 1964: https://www.fh-potsdam.de/fileadmin/user_dateien/2_studieren-FB_Infowiss/landesfachstelle/archivberatung/erschliessung/OVG.pdf.

    § 112 lit. d der OVG bestimmt als einen Fall, in dem der überlieferte Aktentitel zu ändern sei: „Der Aktentitel ist diffamierend formuliert: Die Angaben enthalten Begriffe oder Bezeichnungen, mit denen Angehörige bestimmter Nationen, Klassen, politischer Parteien, Rassen oder Religionsgemeinschaften diffamiert werden …“.

    Hier haben Sie einen Grundsatz, der seinerzeit bereits einem – der Selbstwahrnehmung nach – progressiven und emanzipatorischen Bewusstsein entsprungen ist. Weitere Gruppen lassen sich der Aufzählung anfügen.

    Aber Vorsicht, dazu wird auch ein Beispiel gegeben (§ 119 Nr. 4): „Festnahme kommunistischer Verbrecher“ soll z. B. umgestaltet werden zu „Festnahme von Mitgliedern der Kommunistischen Partei Deutschlands“. So sollte also eine klassenbewusste sozialistische Persönlichkeit vor Betroffenheit bei der Benutzung geschützt werden.

    Erkauft wird das mit Informationsverlust: Die umgestaltete Form lässt offen, warum die KPDler verhaftet wurden. Mag sein, dass ein paar Rotfrontkämpfer nach der Erste-Mai-Parade besoffen die Kneipe demoliert haben. Die politisch unkorrekte Variante macht sofort klar, dass der Entstehungszusammenhang gezielte staatliche Repression aus politischen Gründen war.

    Wer also wissenschaftlich oder auch politisch-publizistisch auf die Suchen nach Quellen zur Repression macht, wird in die Irre geführt – vor allem wenn er oder sie diese Titelbildung nicht mehr im Kontext eines Findbuchs sondern als isoliertes Ergebnis einer Volltextsuche präsentiert bekommt. Politisierte Titelbildung behindert (sogar) politische Archivausnutzung.

    „Archive 2.0“ führt ja u. a. das Motto „Das muss das Archiv abkönnen“ (https://archive20.hypotheses.org/4654). Vielleicht sollten wir aber auch sagen „Benutzende müssen das Archiv abkönnen“. Wer historische Begrifflichkeiten nicht aushält, wird Probleme haben, den spezifischen Wert von Archivalien als authentischen Überresten im Sinne der historischen Quellentypologie auszuschöpfen. Affirmation ist kein privilegiertes Benutzungsanliegen.

    Wir sollten das m. E. auch nicht durch antizipierende Titelbildung noch fördern. Würden wir es tun, würde dies wohl auch zu periodischen großflächigen Umschreibungen von Quellennachweisen und damit von Geschichte führen. Da schließt sich der Kreis, wenn wir an die Rück- oder Umbildung von „DDR-typischen“ Titeln in der Retrokonversion denken, die ich für ebenso problematisch halte.

    Stellen wir uns vor, der BStU würde in seinen Findmitteln jeden Verweis auf – in der Optik des MfS – „asoziale Elemente“ mit Rücksicht auf die damaligen Betroffen umformulieren.

    Oder nehmen wir die Akten der Amtsgerichte zu Umtragungen des Geschlechts nach dem Transsexuellengesetz von 1980, die mittlerweile archivreif werden: Spätestens hier wäre eine gendernde Umschreibung absurd, weil die Quellensprache ja gerade die asynchrone Entstehung eines Gender-Bewusstseins in bestimmten Segmenten und Straten der Gesellschaft dokumentiert.

    Deshalb sollten wir den den Titel nach der Funktion der Akten im Registraturzusammenhang der Provenienzstelle bilden, was im Fall einer geordneten Registratur auf die Beibehaltung des vorgefundenen Titels hinausläuft – in jedem Fall aber darauf, die Perspektive der aktenführenden Stelle und damit auch deren zeitgebundene Begrifflichkeiten zu tradieren, damit die Verzeichnung in ihren Entstehungszusammenhang eingebettet ist.

    • Irmgard Christa Becker sagt:

      Ich kann im Essay Ihren dritten Punkt nicht finden. Bitte nennen Sie die Stelle. Die Autorin nutzt einen meiner Aufsätze, in dem genau das eingefordert wird, was Sie in Ihrem Kommentar fordern: Die Berücksichtigung frauenspezifischer Belange im Enthält-Vermerk und in den Indices (Becker, Am Anfang steht die Quelle, zitiert nach Lenz, Asterisk, Literaturverzeichnis Nr. 1, S. 52 -54.) und so habe ich das von mir betreute Essay auch verstanden.

      • Ich beziehe mich vor allem auf:

        “In Archiven wird die Problematik deutlich, wenn man sich alte Aktentitel, oder alte archivische Titelbildung anschaut: Begriffe, die dort wie selbstverständlich benutzt werden, können bereits aus dem zeitgenössischen Sprachgebrauch gefallen sein und lassen nicht (mehr) auf den Inhalt der Verzeichnungseinheit schließen. Noch deutlicher wird die Situation bei ideologisch belegten Begriffen aus dem Nationalsozialismus oder der Medizin: Begriffe wie „Idiotie“ oder „Schwachsinn“ werden heute, wenn überhaupt in Anführungszeichen gesetzt, oder gar nicht mehr bei der Verzeichnung benutzt.”

        • Irmgard Christa Becker sagt:

          Die Autorin macht in diesem Zitat deutlich, dass Ihre Position (Aktentitel dürfen nicht verändert werden) heute im Archivwesen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt angewandt mit. Das hat mein Kurs (30. WK 1995-1997) schon sehr kontrovers diskutiert. In BW haben wir gelernt, dass Aktentitel nicht verändert werden dürfen. Die hessischen Kollegen haben sich dafür eingesetzt, dass Aktentitel an den aktuellen Sprachgebrauch angepasst werden können. Deshalb bin ich der Meinung, dass Ihre Position zu diesem Essay nicht haltbar ist.

    • Rebekka Friedrich sagt:

      Die im Kommentar aufgestellten Thesen werden auch auf Twitter diskutiert: https://twitter.com/siwiarchiv/status/1085208649692340224

  7. TKluttig sagt:

    Wie wir die Welt sehen und wahrnehmen, hängt auch von unserer Sprache ab. Vorab: Als ich 1995 in das Archivreferendariat kam, waren Frauen im höheren Dienst deutlich in der Minderheit. Archivarinnen kamen auch in der Sprache (z. B. in den Texten im “Archivar”) kaum vor; der VdA hieß noch und nur „Verein deutscher Archivare“.
    20 Jahre später verwenden wir “Archivarin” ebenso selbstverständlich wie “Kanzlerin” – und ich finde das sehr gut so, weil es für Gleichberechtigung und gleiche Sichtbarkeit steht. Daher: Das Nachdenken über geschlechtergerechte Sprache halte ich nicht für Schabernack, sondern für sinnvoll.
    In Bezug auf Erschließung habe ich noch nie darüber nachgedacht (und ich habe sehr viel mit Erschließungsinformationen zu tun). Der Beitrag gibt Anlass, es zu tun.
    Bei der Gelegenheit: Alternativen zum Asterisk gibt es reichlich, man schaue z. B. bei https://geschicktgendern.de/muss-das-sein/ .

    • Maulkörbchen sagt:

      … oder man schaut beim 5x größeren https://www.gendern.de/ vorbei… oder wollten sie lediglich Ihre Seite mal genannt wissen? Oo

      • Tim Odendahl sagt:

        Ein einfaches “Ich empfehle alternativ zur Lektüre auch URL” hätte auch gereicht, “Maulkörbchen”! Wie kommen Sie zu dem Schluss, dass die von TKluttig genannte Website auch von ihr betrieben wird oder von ihr in Auftrag gegeben wurde? Im Impressum finde ich da nichts.

  8. Steffi Hotze sagt:

    Danke für den Beitrag. Wichtiges Thema und gute Argumente. Und es hilft mir bei meiner Masterarbeit.

  9. Klaus Graf sagt:

    ich kann solchen Schabernack nicht ernst nehmen. Archivare und Archivarinnen und Menschen, die sich einem Geschlecht Divers oder ähnlich zugehörig fühlen, können ihre Zeit mit wichtigeren Dingen verbringen.

    • Rebekka Friedrich sagt:

      Indem Archivierende die Notwendigkeit sprachlicher Gleichstellung abwerten, setzen sie das Vertrauen der von Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen aufs Spiel. Wenn sie nicht einmal bereit sind, geschlechtergerechte Titel zu bilden, wie können sich die betroffenen Menschen sicher sein, dass andere Themenbereiche, die ihre Lebensrealität und ihre Erfahrungen widerspiegeln, bei der Überlieferungsbildung berücksichtigt werden?
      Das ist eine fatale Einstellung, die Archive, die sich insbesondere in letzter Zeit so gerne ihre Bedeutung für die Demokratie und ihre gesellschaftliche Relevanz auf die Fahne schreiben, ganz schnell in Misskredit bringen kann.
      Natürlich wäre es erstrebenswerter, wenn Archivarinnen und Archivare allein schon aus Respekt vor diesen Menschen und aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Archivierende heraus besonders diese Personen mit ihrer Lebensrealität nicht weiter unsichtbar, sondern viel mehr sichtbar machen und als Teil der Gesellschaft anerkennen.

      Ganz passend zu diesem Thema und zu den Möglichkeiten, als Archivar*in gerechter und offener zu arbeiten, ist auch mein Beitrag auf dem DAblog zur Blogparade von siwiarchiv im vergangenen Jahr: https://dablog.hypotheses.org/338

      • Tobias Kemper sagt:

        Archivierende? Erschließende, Benutzerbetreuende, Anfragenbeantwortende, Kassierende, Mittagspausemachende. Vielleicht bleiben wir doch bei Archivar als Oberbegriff für die Grsamttätigkeit.

        • Rebekka Friedrich sagt:

          Vielleicht machen wir auch einfach sichtbar, dass die Arbeit in Archiven nicht nur von Männern erledigt wird.

        • Gerade weil ich mich oben um eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Essay bemühe, möchte ich anmerken, dass solche Kommentare nun wirklich nichts zur Sache beitragen.

          Bei diesen Partizipialderivaten kann man sich übrigens täuschen. Bei uns in Göttingen heißt es seit 1737 Studierende, nicht Studenten. Nur als Beispiel.

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    […] Archiven. Patricia Lenz hat 2019 z.B. diesen Beitrag zu gendergerechter Sprache geschrieben: https://archive20.hypotheses.org/6819. 2016 erschien ein Beitrag von Rebekka Friedrich zu Knowledge Maps in Archiven: […]

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