Mehr Lesesaal mit weniger Reisen im Südwesten
Seit November 2019 hat das Landesarchiv Baden-Württemberg einige neue Regelungen und Vorkehrungen, um die wachsenden historischen Interessen seiner Kundschaft in Nah und Fern noch besser bedienen zu können.
Online-Bestellung von Archivalienscans und Kopien
Das Bestellen von Scans aus Archivgut ist Routine und erfolgt bisher per E-Mail oder direkt im Lesesaal. Zukünftig können die Scans nun direkt aus dem Online-Findmittelsystem des Landesarchivs bestellt werden. Wer in diesem Archivalienkatalog einen Eintrag gefunden hat, kann die Archivalien entweder im Lesesaal bereitlegen lassen oder digitale Reproduktion für das Lesen zu Hause ordern. Das neue Angebot ist am 18. November an den Standorten Ludwigsburg und Stuttgart als Pilotprojekt gestartet und betrifft zunächst nur einfache Scans und Papierkopien. Es wird nach und nach auf die übrigen Abteilungen in Freiburg, Karlsruhe, Kornwestheim, Neuenstein, Sigmaringen und Wertheim sowie auf weitere Reproduktionsformen ausgedehnt. Für kleinere Recherchen lassen sich auf diesem Weg aufwändige Reisen an die Standorte vermeiden.
Da der Repro-Bestell-Assistent im Haus programmiert wird, können in den nächsten Monaten weitere Funktionalitäten und Bestellmöglichkeiten angedockt werden.
Um Barrieren bei der Nutzung von Archivgut weiter abzubauen, arbeitet das Landesarchiv Baden-Württemberg an der Anpassung der Gebühren. Geplant ist, unter anderem die Gebührensätze für die Herstellung von Scans in Selbstbedienung zu senken.
Fotografie durch Nutzer im Lesesaal
Was in vielen anderen Archiven seit einiger Zeit möglich ist, wurde nun auch in den Lesesälen des Landesarchivs erlaubt: Archivalien dürfen unter bestimmten Umständen von Nutzerinnen und Nutzern mit eigenen Geräten fotografiert werden. Die Fotografie in Selbstbedienung ergänzt das seit acht Jahren bestehende Angebot der Selbstbedienungsscanner. Zusätzlich zu den Scanner-Arbeitsplätzen sind Fototische eingerichtet, an denen jeder unter Aufsicht des Lesesaalpersonals gebührenfrei fotografieren darf. Die Interessen von Rechteinhabern und noch lebenden Personen bleiben dabei gewahrt und auch der Schutz von empfindlichen Beschreibstoffen und Einbänden wird bedacht. So sind Stücke aus Pergament und Archivalien, die jünger als 110 Jahre sind, grundsätzlich von der SB-Fotografie ausgeschlossen.
Das neue Angebot hat von den vielfältigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen in anderen Häusern profitiert, denen an dieser Stelle für Auskünfte und Hinweise herzlich gedankt sei.
Telefonischer Zugang
Für alle Nutzer, die keine Möglichkeit für schriftliche Anfragen haben, wird die telefonische Erreichbarkeit verbessert. Eine Sonderrufnummer wurde geschaltet, unter der Archivarinnen und Archivare mündliche Anfragen verschriftlichen, damit sie in den Abteilungen asynchron bearbeitet werden können. Die Archivare geben auch Hinweise zur Recherche in anderen Archiven oder Gedächtniseinrichtungen, wenn das Landesarchiv das gesuchte Material nicht besitzt. Es bleibt aber bei dem Grundsatz, dass Anfragen nur auf schriftlichem Weg beantwortet werden.
Zur Pressemeldung: https://www.landesarchiv-bw.de/web/65257
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
knaumann (26. November 2019). Mehr Lesesaal mit weniger Reisen im Südwesten. Archive 2.0. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ckia
Eine Antwort
[…] Lang hat es gedauert, aber nun hat auch das Landesarchiv Baden-Württemberg den „wachsenden historischen Interessen seiner Kundschaft in Nah und Fern“ Rechnung getragen und ermöglicht die Online-Bestellung von Archivalienscans und Kopien, sowie das Fotografieren durch Nutzer im Lesesaal. via archive20. […]