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Das Hessische Landesarchiv schafft den Nutzungsantrag ab

Seit dem 21. Januar 2020 gilt im Hessischen Landesarchiv eine neue Nutzungsordnung. Für den Großteil der Nutzungen ist fortan kein Nutzungsantrag mehr nötig. Neben der auch bisher schon geforderten Registrierung in Arcinsys wird bei einer Nutzung im Lesesaal nur noch Name und Adresse erfasst, um nachvollziehen zu können, wer das Original in Händen gehalten hat. Weiterführende Angaben sind nur bei Archivalien nötig, die Einschränkungen unterliegen, wenn also ein Schutzfristverkürzungsantrag zu stellen ist.

Die bisher übliche zusätzliche Verpflichtung zum Fotografieren im Lesesaal ist in die Nutzungsordnung integriert. Das Ausfüllen eines gesonderten Formulars entfällt daher auch.

Sebastian Tripp

Archivar im Institut für Stadtgeschichte Frankfurt

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sebastian Tripp (31. Januar 2020). Das Hessische Landesarchiv schafft den Nutzungsantrag ab. Archive 2.0. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ckii


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Eine Antwort

  1. 1. Februar 2020

    […] Das Dokument selbst kann in einem Beitrag zu den Änderungen im HLA von Sebastian Tripp auf dem Blog “Archive 2.0” abgerufen […]

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