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Rückschau mit Perspektivprüfung: Ein Kompromissvorschlag in der digitalen Bestandserhaltung

Christian Keitel, AUdS 2017, Basel, Folie 10

Mit offenen Archiven assoziiere ich eine offene Kultur auch in der Weiterentwicklung der fachlichen Verfahren und eine möglichst große Zurückhaltung beim Abgrenzen eigener Überzeugungen von denen der Kolleginnen und Kollegen. Ein Sich-Abgrenzen von Ideen hat nur einen Nutzen, wenn es nicht nur der Profilierung der Person oder Institution dient, sondern auch unsere Produktivität und unseren Wert insgesamt steigert. 

Vor diesem Hintergrund möchte ich mich zu zwei Veröffentlichungen der letzten Zeit zu Wort melden und einen Kompromiss anbieten. Es geht um:

Michael Puchta, Signifikante Eigenschaften für eine “Unknown Community”, Archivar 73 (2020) H. 3, S. 259-268, https://www.archive.nrw.de/landesarchiv-nrw/wir-ueber-uns/der-archivar hat eine wertvolle Literaturübersicht geliefert, die beim Erfassen des aktuellen Diskussionsstandes im In- und Ausland eine große Hilfe ist, und sehr dicht und schlüssig argumentiert. Andreas Romeyke hat mit seinem Diskussionspapier “Signifikante Eigenschaften im SLUB Langzeitarchiv” (2020), https://slubarchiv.slub-dresden.de/technische-standards-fuer-die-ablieferung-von-digitalen-dokumenten/ zwar keine Literatur aufgeführt, aber dafür ist sein Ansatz vorbildlich, die Überlegungen erst einmal zur Diskussion zu stellen, ehe die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek sie als finale Version veröffentlicht. 

In ihren Veröffentlichungen diskutieren die Autoren jeweils zwei unterschiedliche methodische Wege in der digitalen Bestandserhaltung. Es macht demnach einen großen Unterschied aus, ob die Maßregeln zur Erhaltung einer Objektklasse von den Interessen der Urheber der Objekte – nennen wir es Rückschaumethode – oder von ihren vermutlichen künftigen Nutzern – hier Vorschaumethode – abgeleitet werden. Die Rückschaumethode, so deren Befürworter, gewährleiste allein die Authentizität des Nutzungserlebnisses und lege sich – demütig gegenüber den unermesslichen Möglichkeiten künftiger Nutzer – auf gar keine Nutzungsszenarien fest. Die Vorschaumethodiker legen größten Wert auf die Freiheit künftiger Nutzer und haben den Anspruch, dieser Freiheit den besten Rahmen zu bieten.

Mit dieser Vorschaumethode ist aber kurzfristig in der Praxis nicht immer viel anzufangen, sie erscheint, wie Benjamin Bussmann 2015 schrieb, “weniger tauglich”. Sie entspricht aber meines Erachtens langfristig dem Menschsein eher als die Rückschaumethode, denn wir arbeiten nun einmal nicht mehr mit Federkielen und nur noch am Rande mit Notizbüchlein und würden uns ärgern, wenn wir Akten aus den 1950er Jahren mit der Infrastruktur der 1950er Jahre studieren müssten. Wir lieben die moderne Infrastruktur mit OCR, Citavi und Co. Ärgerlich wäre natürlich, wenn man uns die Akten nur noch als digitale Edition vorsetzen würde, die Urform verschwunden wäre – aber davon ist keine Rede.

Die Rückschaumethode, so erklärt Michael Puchta, sichert gründlicher unsere Glaubwürdigkeit als die Vorschaumethode. Er führt insbesondere die Nutzerinteressen der Verwaltung ins Feld, auf die sich gerade sein Arbeitgeber, eine Staatliche Archivverwaltung, besonders stützen muss. Aber schauen wir genauer hin: Auch die Justiz selbst und viele andere Verwaltungszweige verwenden in Deutschland gelegentlich die Vorschaumethode, wenn sie die Papierform von Akten durch ersetzendes Scannen in eine digitale Form umwandeln und diese zur künftig maßgeblichen Form der nächsten Generation von Richtern und Staatsanwälten erklären. Es fallen bestimmte Eigenschaften weg, andere kommen hinzu. Der laut Michael Puchta “definierbare (geschichts)wissenschaftliche und juristische Sachverhalt”, der ihm zufolge exakt die signifikanten Eigenschaften vorgibt, ist dann nicht mehr exakt, sondern ambivalent.

Auch bei E-Akten wankt, wenn wir im Detail die Verantwortlichen für E-Akten in Behörden und Gerichten befragen, dieser feste Grund mehr als uns lieb ist. E-Akten, so heißt es in manchen Konzepten, seien bloße Sammlungen von Belegen im DIN-A4-Format, die nur im Kontext mit Fachverfahren verständlich sein müssen. Wenn wir Archivarinnen und Archivare da nicht an die künftigen Nutzer denken, holen wir uns Belegstapel ins Haus, die per definitionem authentische E-Akten sind, aber nicht über hinreichende Erschließungsinformationen verfügen. Diese bekommen wir nur, wenn wir aus Zweitquellen, nämlich den Fachverfahren, die Metadaten hinzuholen. Wir formen damit ein neues digitales Objekt, ergänzen SIP A durch SIP B, um AIP C zu formen. Das ist nicht verwerflich, solange die Herkunft dieser neuen Archivalieneinheit C zweifelsfrei dokumentiert ist.

Nun zum Papier der SLUB: Andreas Romeyke hat jeder Methode eine Schrittfolge an Fragen zugeordnet. Man müsse bei der Rückschaumethode 1. nach dem Urheber, 2. nach seinen Absichten, 3. nach der Beschaffenheit der Objekte und deren Zusammenhang mit den Urheberabsichten fragen, um letztlich die signifikanten Eigenschaften festzuschreiben. Bei der Vorschaumethode hingegen gelte es, 1. das Objekt einem Informationstyp zuzuordnen, 2. ähnliche Informationstypen zu Klassen zusammenzufassen, 3. Nutzerzielgruppen zu bestimmen, 4. diese mit Nutzungszielen zu versehen und 5. der zutreffenden Klasse die signifikanten Eigenschaften zuordnen.

Das kann man so machen. Besser erscheint es aber, bei der Bestimmung signifikanter Eigenschaften strenge Schrittfolgen zu vermeiden und gar nicht zwischen Rückschaufragen und Vorschaufragen zu unterscheiden. Sondern sich eher wie eine Ingenieurin verhalten, die eine Brücke auf schwierigem Gelände planen soll: die Gesamtsituation in allen Dimensionen erfassen, Gegebenheiten abwägen, Normen konsultieren und schließlich bauen. So wäre für mich im einen Fall die Herkunft des Objekts ausschlaggebend (z.B. eine E-Akte), in einem anderen Fall aber die künftigen Nutzungsmöglichkeiten bei uns im Haus (z.B. Daten aus einem GIS-System), in einem dritten Fall die Kosten (z.B. Medienkunst im Umfang von 2 Petabyte). Oder Kombinationen aus diesen Faktoren.

Aus meiner persönlichen Sicht bringen Diskussionen über die jeweils “richtige Methode” und scharfe Abgrenzungen in keinem Arbeitsbereich eines Archivs irgendwelche Vorteile, denn die “richtige Methode” ist eine Synthese aus komplementär sich ergänzenden Fragestellungen, die naturgemäß pragmatisch an den bewährten Nutzungszwecken der Objekte ansetzt, aber als wichtigsten Zweck die Zukunftsperspektiven und die Wahrung der Authentizität beherzigt. Wenn ich in der Überlieferungsbildung den Wert einer Objektklasse ermesse und deren Übernahme plane, halte ich die bisherigen Eigenschaften gedanklich fest. Ich denke mit den Kolleg*innen einmal kurz darüber nach, ob diese Objektklasse hinreichend zukunftsfähig gestaltet ist, und rüste diese Eigenschaften nach, aber natürlich so, dass die Objekte “lückenlos nachvollziehbar” (so richtig Michael Puchta) authentisch bleiben. Auch schaue ich eventuell, ob die bisherigen Eigenschaften denn im Archiv überhaupt finanzierbar sind. Zusammengefasst: Rückschaumethode mit Perspektivprüfung. Wie wäre das?

Ein archivisches Beispiel. Das Landesarchiv BW übernahm 2010 Kriegsgräberlisten der 1950er Jahre, die im Regierungspräsidium Stuttgart nicht mehr gebraucht wurden. Wir bekamen a) Digitalisate, b) anderthalb Jahre später die Papierform. Wir stellten fest, dass die Digitalisate sich im Detail von der Papierform unterschieden. Wir wählten den Weg, dennoch die Scans als zweite Repräsentation der ersten Papierrepräsentation zu übernehmen, aber bei den Objekten entsprechende Abweichungen zu vermerken (Beispiel http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2967055). Man hätte auch zwei Objektserien mit gegenseitigen Verweisen erstellen können. Im Jahr 2015 konnten wir die Fertigstellung einer datenbankförmigen Abschrift dieser Listen vermelden. Die durch Crowdsourcing kostengünstig gewonnenen Metadaten wurden in die bestehenden Metadaten des Katalogsystems integriert. Die rechtserhebliche Form bleibt der Vermerk eines Kriegsopfers in der Papierform, aber die Möglichkeiten für Forscherinnen und Forscher haben sich mit der Online-Verfügbarkeit der Scans und der Datenbank vervielfacht.

Recht schön ist die Synthese, die mir vorschwebt, am Kopf dieses Blogposts bildlich zusammengefasst. Das Diagramm wurde von Christian Keitel beim AUdS in Basel 2017 gezeigt. Wir Archivar*innen stehen zwischen den verschiedenen Zielen und suchen den richtigen Weg, hoffentlich ohne allzu “große Deutungsmacht” (so von Puchta vereinzelt wahrgenommen) auszuüben. Die erhaltenswerten Eigenschaften lassen sich nur aus den konkreten Use Cases ermitteln. Derzeit mit am besten praktisch verwirklicht ist diese Synthese in dem bayerischen Vorhaben, jeden Zugang an digitalen Objekten in seinem Kontext hinsichtlich der signifikanten Eigenschaften beschreiben zu lassen. Ich wünsche dem Projekt aber, dass es sich hin und wieder von der Fixierung auf den Entstehungskontext löst und zum Beispiel künftige Nutzer, aber auch finanzielle Möglichkeiten ganzheitlich mit bedenkt.

Das DIMAG Bestandserhaltungsmodul, an dem ich gerade mitkonzipieren darf, und ein Blick auf die internationalen Entwicklungen (Preservation Action Registries https://parcore.org/, LoC Digital Formats Website https://www.loc.gov/preservation/digital/formats/intro/intro.shtml, NARA Preservation Planning Framework https://github.com/usnationalarchives/digital-preservation) lassen mich hoffen, dass die Diskussion über die Theorie bald in einen regen Austausch von Möglichkeiten und Einschätzungen zur bestmöglichen Umsetzung der digitalen Bestandserhaltung übergeht.

Denn parallel zum Theoretisieren sind wieder einige Millionen Dateien im falsch gewählten Format aus dem Scanner gelaufen, haben wieder einige Einsteiger*innen ehrfürchtige Fragen über Formate an ihre Vorgesetzten gerichtet, ohne eine klare Antwort zu bekommen. Die Königsdisziplin im digitalen Archivieren ist aus meiner persönlichen Sicht das Harmonisieren einer guten Konzeption mit einem effizienten Produktivbetrieb. Dort liegen die wirklichen Erträge für die historisch orientierten Wissenschaften.

knaumann

Kai Naumann ist studierter Historiker, seit 2006 Archivar beim Land Baden-Württemberg, derzeit mit den Schwerpunkten Archivisches Recht und digitale Überlieferungsbildung. Er ist im DIMAG-Verbund, in KLA-Ausschüssen und bei nestor aktiv und unterrichtet u.a. an der FH Potsdam. Kai Naumann schreibt hier, soweit nicht anders gekennzeichnet, als Privatperson.

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knaumann (26. Oktober 2020). Rückschau mit Perspektivprüfung: Ein Kompromissvorschlag in der digitalen Bestandserhaltung. Archive 2.0. Abgerufen am 1. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ckjp


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