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Das Hessische Landesarchiv schafft den Nutzungsantrag ab

Seit dem 21. Januar 2020 gilt im Hessischen Landesarchiv eine neue Nutzungsordnung. Für den Großteil der Nutzungen ist fortan kein Nutzungsantrag mehr nötig. Neben der auch bisher schon geforderten Registrierung in Arcinsys wird bei einer Nutzung im Lesesaal nur noch Name und Adresse erfasst, um nachvollziehen zu können, wer das Original in Händen gehalten hat. Weiterführende Angaben sind nur bei Archivalien nötig, die Einschränkungen unterliegen,...

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